Wir informieren alle größeren Institutionen und Unternehmen, die regelmäßig Lastschriften oder Gutschriften einreichen, über die Änderung Ihrer Kontodaten. Das sind zum Beispiel Strom- und Gasversorger, Versicherungen, der Renten-Service oder Telefongesellschaften.
Bei Vereinen, kleineren Firmen, Arbeitgebern, Vermietern, Steuerbüros und dem Finanzamt ist eine automatische Änderung leider nicht möglich. Bitte nehmen Sie auch bei Bezahldiensten, Onlineshops oder Streaming-Anbietern selbst die Änderungen vor.
Eine wichtige Info für Sie: Ihre bisherigen Bankverbindungsdaten behalten für eine Übergangszeit von zwei Jahren weiterhin Gültigkeit. Das bedeutet für Sie, dass die in der Zeit auf Ihren Konten noch mit der alten IBAN eingehenden Gutschriften und Lastschriften automatisch weitergeleitet und ordnungsgemäß verbucht werden.