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Bekanntmachung zur Aufstellung und Auslegung einer Wahlliste

Gemäß § 26c unserer Satzung findet die Wahl zur Vertreterversammlung alle vier Jahre statt.

Die vom Wahlausschuss aufgestellte Wahlliste liegt zusammen mit der Wahlordnung ab dem 22. Dezember 2025 bis zum 19.01.2026 in den personenbesetzten Geschäftsstellen unserer Bank, während der Öffnungszeiten zur Einsicht durch die Mitglieder aus.

Weitere Listen können von unseren Mitgliedern gemäß § 4 der Wahlordnung, innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntmachung bei uns eingereicht werden. Diese Listen müssen jeweils 159 wählbare Vertreter und mindestens 5 wählbare Ersatzvertreter enthalten und von mindestens 150 Mitgliedern unterzeichnet sein.

Norden, den 22. Dezember 2025

Der Wahlausschuss
Bernd Eschen
Vorsitzender

Wahlordnung

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