Die Raiffeisen-Volksbank Fresena eG ist seit mehr als 100 Jahren in der Region fest verwurzelt und engagiert sich für Menschen, die im Geschäftsgebiet leben und arbeiten.
Gesellschaftliches Engagement ist ein wichtiger Bestandteil des genossenschaftlichen Gedankens. Durch das Gewinnsparen freuen sich jährlich viele Vereine und Institutionen über die Unterstützung.
Sie planen für Ihren Verein, Kindergarten, Schule, Feuerwehr oder andere ehrenamtlich tätige Organisationen eine Neuanschaffung und benötigen dafür finanzielle Unterstützung? Dann reichen Sie uns gerne einen entsprechenden Antrag ein.
Wir unterstützen unsere Region
Finanzielle Förderung für Vereine und Institutionen aus unserem Geschäftsgebiet
Anträge können ganzjährig gestellt werden.
Voraussetzungen für eine Förderung
- Es handelt sich um eingetragenen Verein oder eine gemeinnützig tätige Institution im Geschäftsgebiet der Raiffeisen-Volksbank Fresena eG
- Es handelt sich um eine konkrete Anschaffung, die allen Mitgliedern zugute kommt (keine Renovierungskosten, keine Instandhaltung o. ä.)
- Es handelt sich nicht um eine Pflichtanschaffung
Hinweise zur Antragserstellung
Wir weisen darauf hin, dass wir nach der Auszahlung einer Zuwendung einen Nachweis (z. B. Rechnungskopie) über die Anschaffung benötigen.
Folgende Informationen sollten in Ihrem Antrag enthalten sein, um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten.
- Kurze Beschreibung der beantragten Anschaffung und Anschaffungsgrund mit Benennung der Kosten.
- Optional-Angebote o.ä.
- Kontaktdaten der Ansprechpartner im Verein für Rückfragen, Bestätigungsschreiben etc.
- Bankverbindung
Wir weisen darauf hin, dass wir nach der Auszahlung einer Zuwendung einen Nachweis (z. B. Rechnungskopie) über die Anschaffung benötigen.
Antrag einreichen
per E-Mail: | timo.creutzenberg@rvbfresena.de
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per Post: | Raiffeisen-Volksbank Fresena eG Timo Creutzenberg Osterstraße 96 26506 Norden |
Oder geben Sie Ihren Antrag in einer unserer 23 Filialen ab. Sie erhalten in jedem Fall eine Rückmeldung.
Wichtiger Hinweis: Das Einreichen eines Antrages ist keine Garantie auf Förderung.